In Begutachtung: Entwurf einer rundfunkrechtlichen Novelle
Derzeit ist gerade ein
Gesetzesentwurf in Begutachtung, mit dem das Privatradiogesetz, das ORF-Gesetz, das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden sollen. Die Frist läuft noch bis zum 7.4.2015. Die erklärten Ziele der Novelle sind 'Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung und Medienvielfaltsförderung'.
Aus Sicht des Verbands Freier Radios Österreich eignet sich der Entwurf zwar hinsichtlich der Umsetzung der erste beiden Ziele. Wie der Entwurf in der Praxis eine Förderung der Medienvielfalt erzielen kann ist fragwürdig, da er vielmehr auf unterschiedlichen Ebenen Medienzusammenschlüsse begünstigt. Nun ist es aber erst einmal ein Entwurf und der Verband Freier Radios Österreich wird sein Recht auf Stellungnahme nutzen, um mit eigenen Vorschlägen von Grund auf zu einer Stärkung der Medienvielfalt in Österreich beizutragen.
In diesem Sinne fordern wir eine konsequente Weiterentwicklung des österreichischen Rundfunksystems. Dafür ist es erforderlich, die konzeptuell, sowie von ihrer wirtschaftlichen und inhaltlichen Arbeitsweise geradezu entgegengesetzten zwei Teilbereiche des einen Teils des dualen österreichischen Rundfunksystems als jeweils eigenständige Bereiche eines dann dreiteiligen Rundfunksystems zu normieren.
Eine systemisch angelegte und in der Praxis weitreichende, stillschweigende Überdeckung von Community Medien durch die Gleichsetzung von 'Privatrundfunk' und 'kommerziellem Privatrundfunk' ist nicht zuletzt auf rechtlicher Ebene durch die konsequente und nicht halbherzige Normierung eines dreiteiligen Rundfunksystems zu begegnen. So bietet diese Novelle sehr wohl – noch - die Möglichkeit, dem erklärten Ziel der Medienvielfaltsförderung einen wichtigen Schritt näher zu kommen.
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